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BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 28/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Gesetzliche Grenzen der Befugnisse der Gesamtvertragsparteien bei Ermittlung und Festlegung der Gesamtvergütung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Befugnis - Gesamtvertragsparteien - Gesamtvergütung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 11.01.1995 - S 5a Ka 576/93
- LSG Niedersachsen, 13.12.1995 - L 5 Ka 32/95
- BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 28/96
Wird zitiert von ... (27)
- BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R
Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen - …
Diese Vermutung liegt auch dem Konzept der gesetzlichen Regelung des § 85 Abs. 3 SGB V zu Grunde, wonach von der vorjährigen Gesamtvergütung auszugehen ist und nur Veränderungen zu vereinbaren sind (zur Maßgeblichkeit gerade der Veränderungen vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 17 S 111 f für 1991/1993).Wurde einer früheren vereinbarten Gesamtvergütung vorläufig eine Veränderungsrate zu Grunde gelegt, weicht aber die spätere tatsächliche davon ab, so ist nicht etwa nachträglich die frühere Vereinbarung zu korrigieren, sondern die Abweichung darf erst im Rahmen der folgenden Vereinbarung mitberücksichtigt werden (vgl dazu BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 17 S 113;… s auch BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 40 S 323 f; s auch LSG Niedersachsen, Beschluss vom 15. April 1998 - L 5 KA 4/98 ER -, Juris).
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
Im Ersatzkassenbereich ergaben sich umgekehrt - entsprechend dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2. Oktober 1996 (Az 6 RKa 28/96 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 17) - für die Jahre 1993 bis 1995 Rückzahlungspflichten der Beklagten an die Krankenkassen, was im Wege der Verrechnung die Gesamtvergütungszahlungen für die Jahre 1996 bis 1999 minderte. - BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 2/11 R
Kassenärztliche Vereinigung - Rechtmäßigkeit der Erhebung des …
Denn hierdurch sollte allein sichergestellt werden, dass "die bisher mit einer Sachkostenpauschale vergüteten" Leistungen "außerhalb der an die Entwicklung der Grundlohnsumme gekoppelten Gesamtvergütung gezahlt werden" (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 17 S 115 unter Hinweis auf Begründung der Beschlussempfehlung, BT-Drucks 12/3937 S 13, zu Art. 1 Nr. 41 Buchst d) .
- BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 4/09 R
Schiedsamt - volle oder auch nur teilweise Festlegung der Gesamtvergütung auf der …
Dies ergibt sich aus § 85 Abs. 2 Satz 2 SGB V. Danach kann eine Gesamtvergütung als Festbetrag, nach Kopfpauschalen oder nach Einzelleistungen bemessen werden oder auch nach einem System, das sich aus der Verbindung dieser und/oder weiterer Berechnungsarten ergibt (zum umfassenden Begriff Gesamtvergütung siehe BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 17 S 114 f;… vgl ebenso BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 25 S 176 und BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 9 RdNr 27) . - BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R
Bundesknappschaft - Nichtbeteiligung am Gesamtvertragssystem - Anwendung - …
Der Senat hat deshalb in seinem Urteil vom 2. Oktober 1996 (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 17) entschieden, daß die Nichteinbeziehung bestimmter Vergütungen (Wegegelder, Beträge für ambulante Kostenerstattungen und für Belegärzte sowie Kostenerstattungsleistungen auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 SGB V aF) in die Ermittlung der Gesamtvergütung rechtswidrig ist.Der Senat hat in seinem bereits zitierten Urteil vom 2. Oktober 1996 (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 17 S 109, 112) dargelegt, daß alle gesamtvertraglichen Regelungen zur Umsetzung der Budgetierung der Gesamtvergütungen auch das erste Quartal des Jahres 1993 erfassen müssen.
- BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 39/02 R
Jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen in der Vertragsärztlichen Versorgung, …
Diese Vermutung liegt auch dem Konzept der gesetzlichen Regelung des § 85 Abs. 3 SGB V zu Grunde, wonach von der vorjährigen Gesamtvergütung auszugehen ist und nur Veränderungen zu vereinbaren sind (zur Maßgeblichkeit gerade der Veränderungen vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 17 S 111 f für 1991/1993).Wurde einer früheren vereinbarten Gesamtvergütung vorläufig eine Veränderungsrate zu Grunde gelegt, weicht aber die spätere tatsächliche davon ab, so ist nicht etwa nachträglich die frühere Vereinbarung zu korrigieren, sondern die Abweichung darf erst im Rahmen der folgenden Vereinbarung mitberücksichtigt werden (vgl dazu BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 17 S 113;… s auch BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 40 S 323 f; s auch LSG Niedersachsen, Beschluss vom 15. April 1998 - L 5 KA 4/98 ER -, Juris).
- BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R
Abrechnung - ärztliche Leistung - Qualifikationsnachweis - Vertreter des …
Im System der vertragsärztlichen Leistungserbringung gilt seit jeher der Grundsatz, daß eine für bestimmte spezialisierte Leistungen erforderliche Genehmigung vor der Leistungserbringung erteilt sein muß und weder rückwirkend erteilt werden noch nach ihrer Erteilung Rückwirkungen für einen vor der Erteilung liegenden Zeitpunkt entfalten kann (vgl zuletzt Senatsurteil vom 29. Januar 1997 - 6 RKa 24/96 - BSGE 80, 48, 50, 54 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 17). - LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 186/03 Zudem habe das BSG (Urteil vom 2. Oktober 1996 - 6 RKa 28/96) die Herausnahme von Kosten aus der budgetierten Gesamtvergütung als rechtswidrig eingestuft.
Dem steht auch auch das von der Beklagten zitierte Urteil des BSG (vom 2. Oktober 1996 - 6 RKa 28/96 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 17) nicht entgegen, in dem die Herausnahme der Kostenerstattung aus der budgetierten Gesamtvergütung für rechtswidrig erachtet wird.
- BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 58/98 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Ausgleich - …
Zwar sind die Ersatzkassen durch das GSG in das System der regionalisierten Gesamtvergütung einbezogen worden (vgl im einzelnen BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 17 S 109 f). - BSG, 22.12.1998 - B 6 KA 48/98 B
Verbotsgesetze i.S. von § 134 BGB
Zutreffend ist, daß die Regelungen des § 85 Abs. 3a bis 3c SGB V im Rahmen der Vertragsverhandlungen und des Vertragsschlusses von den Beteiligten zu beachten und umzusetzen sind (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 17 S 113 ff und Nr. 20 S 126 ff).Wird ein Vertrag unter Mißachtung jener Bestimmungen abgeschlossen, so kann die Aufsichtsbehörde den Vertrag beanstanden (§ 71 Abs. 2 Satz 2 SGB V, vgl den Fall BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 17).
- SG Marburg, 26.09.2007 - S 12 KA 822/06
Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung - Bindung an die Vorgaben …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 513/03
- LSG Bayern, 25.10.2000 - L 12 KA 53/99
Rechtmäßigkeit der Honorarverteilung nach einem bestimmten …
- LSG Schleswig-Holstein, 22.11.2005 - L 4 KA 33/02
Beanstandung der Honorarvereinbarung zwischen der Innungskrankenkasse (IKK) und …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2008 - L 1 KA 1/06
Schiedsamtsentscheidung - Überprüfung durch Gericht - Anpassung der …
- LSG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - L 4 KA 33/02
- LSG Bayern, 24.10.2001 - L 12 KA 201/01
- LSG Bayern, 24.10.2001 - L 12 KA 200/01
- LSG Baden-Württemberg, 26.10.2016 - L 5 KA 665/13
- LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 5 KA 666/13
- SG Marburg, 04.10.2006 - S 12 KA 1416/05
Höhe der Gesamtvergütung für psychotherapeutische Leistungen - …
- LSG Bayern, 24.10.2001 - L 12 KA 199/01
- SG Marburg, 04.10.2006 - S 12 KA 3/06
Höhe der Gesamtvergütung für psychotherapeutische Leistungen - …
- SG Frankfurt/Main, 24.01.2001 - S 27 KA 2548/99
Vertragszahnärztliche Vergütung - übereinstimmende Erklärung der Vertreter der …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.1997 - L 1a Ka 5/96
Ermittlung der Kopfpauschale; Unvereinbarkeit der Nichtigkeitsfolge mit Treu und …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2005 - L 3 KA 387/02
- SG München, 27.06.2002 - S 13 KA 5287/98